- Durchführung chemisch-physikalischer, sensorischer und mikrobiologischer Analysen (Fruchtsäfte / Konzentrate / Grundstoffe und Wasser)
- Auswertung und Dokumentation der Analyseergebnisse
- Begleitung und Überwachung von Produktionsprozessen
Die Mindestentlohnung basiert auf dem Kollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Eine wettbewerbsfähige Überzahlung wird individuell festgelegt und orientiert sich an Ihrer Qualifikation und Vorerfahrung.
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