- Verarbeitung von Früchten
- Ausmischen von Fruchtsäften, Eistees und Energydrinks
- Sicherstellung der Einhaltung von Hygienevorschriften
Die Mindestentlohnung basiert auf dem Kollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Eine wettbewerbsfähige Überzahlung wird individuell festgelegt und orientiert sich an Ihrer Qualifikation und Vorerfahrung.
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