Ihre Aufgaben
- Führung von Vormundschaften und Pflegeschaften
- Teilnahme an Verfahren bei Familiengerichten auf Grundlage von §§ 1773 ff BGB
- Entwicklung eines Hilfesystems
- Einleitung von notwendigen Verfahren und Anträgen
- Teilnahme an Teamsitzungen, Supervisionen und Dienstgesprächen
- Begleitende Arbeit mit dem einzelnen Mündel