- Organisation der Instandhaltungsarbeiten am Stützpunkt und
- Beaufsichtigung der zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten
- Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
- Fachliche Führung des Stützpunktpersonals
- Erfassung der Arbeitszeiten des Baustellenpersonals unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes
- Sicherstellung einer durchgängigen Baustellendokumentation