- Sie übernehmen Tätigkeiten in der ambulanten Familienhilfe, sowohl aufsuchend, als auch in Barntrup stationierten Örtlichkeiten für zentrales Arbeiten.
- Die Aufgabe ist zunächst befristet auf 2 Jahre und umfasst eine 50% Stelle.
- In der ambulanten Familienhilfe können Sie folgende Einsätze ausgestalten: Aufgaben nach
§ 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe),
§ 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung),
§ 27 Abs.2 i.V § 18 SGB VIII (Umgangsbegleitung),
§ 30 SGB (Erziehungsbeistandschaft).
- Sie stehen im Interesse der betreuten Familie/des betreuten Kindes mit unterschiedlichen Fachdiensten im Austausch.