- Psychologische (Gruppen-)Gespräche mit Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen, psychosozialen Gruppen- und Einzelmaßnahmen
- Psychoedukative Gespräche, soweit dies im jeweiligen Krankheitsstadium möglich ist, zur Förderung des Krankheitsverständnisses und der Bereitschaft, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Verweisberatung und Vermittlung in weiterführende Hilfesysteme, u.a. zu Beratungs- und Behandlungsangeboten für Menschen mit Suchterkrankungen.
- Krisenintervention bei akuten psychischen Krisen, einschließlich deeskalierender Gespräche, Stabilisierung und Unterstützung der Bewohnenden sowie Beratung des Teams im Umgang mit der Situation.
- Entscheidung über die Notwendigkeit einer sofortigen psychiatrischen Versorgung und Organisation entsprechender Maßnahmen (z.B. Kontaktaufnahme mit psychiatrischen Krisendiensten, Rettungsdienst oder Klinik).
- Enge Zusammenarbeit mit Sozialarbeitenden, Betreuenden, medizinischen Diensten und externen Fachstellen.
- Fachlicher Austausch mit der zuweisenden Behörde (LFU) und aktive Mitwirkung in den entsprechenden Netzwerken.
- Gewährleistung der Einhaltung aller für den Aufgabenbereich relevanten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf Sorgfaltspflichten und Kinderschutzfälle.