Ihre Aufgaben
- sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen nach ASIG §6
- rechtssichere Beratung bei der sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Ermittlung von Arbeits- und Gesundheitsgefährdungen sowie Erstellung und Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen
- eigenverantwortliche Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichten nach BaustellV
- Einhaltung § 4* Arbeitsschutzgesetz und HSE-Regeln koordinieren und durch Begehungen inspizieren, inkl. ATM-Prozess
- nachhalten von festgelegten HSE-Maßnahmen auf den Baustellen
- Beratung bei HSE-Vorfalluntersuchungen
- Überwachung der Arbeitssicherheit auf den Baustellen
- Durchführung von Projekten und Beratung von Unternehmen in HSE Themen
- Arbeitsschutzleistungen von Bauvorhaben wie auch Baustellenbegehungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in der Planung und Durchführung