- Abwicklung von Unternehmensinsolvenzverfahren in Abstimmung mit den bestellten Insolvenzverwaltern
- Korrespondenz mit Gläubigern, Schuldnern und sonstigen Verfahrensbeteiligten (Rechtsanwälten, Banken etc.)
- Vorbereitung von Berichten an die Insolvenzgerichte
- Beauftragung/Durchführung von Verwertungshandlungen