- Einzelfallhilfe, qualifizierte Beratung, Vermittlung und Begleitung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und deren Angehörigen unter Nutzung von anwendungsbezogenen wissenschaftlichen Kenntnisse
- Übernahme von Sprechzeiten
- Gestaltung von inklusiven Gruppen und Freizeitangeboten
- Fallverantwortung
- Leistungserbringung im Sinne des §78 Abs. 2, Nr. 2 SGB IX (Befähigung zur einer eigenständigen Alltagsbewältigung) nach der Leistungserbringung im Sinne des §125 SGB IX
- Einzelfallhilfe, Unterstützung und Begleitung für Menschen mit Behinderungen bei alltagspraktischen Herausforderungen z. B. bezüglich Wohnen, Beschäftigung, Gesundheit, Lebensführung sowie für sinnstiftende Freizeitgestaltung und Tagesstrukturierung
- Besuch der Klienten im vereinbarten und bedarfsgerechten Turnus
- Erstellung von Hilfeplanung (laut Begutachtungsassessment ITP= Integrierter Teilhabeplan), Zielsetzung gemeinsam mit dem Klienten und in Zusammenarbeit mit zuständigen Mitarbeiter/innen
- Dokumentation entsprechend betrieblicher Anforderungen