- Eigenverantwortliche Projektleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB
- Erfüllung von Aufgaben eines Entwicklungs- und Sanierungsträgers und Umsetzung treuhänderischer Maßnahmen gem. besonderem Städtebaurecht nach § 157 ff. BauGB
- Erstellung und Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten, Tätigkeitsberichten und Wirtschaftsplänen sowie Verwalten eines Sondervermögens
- Fördermittelmanagement und Abrechnung öffentlicher Zuwendungen mit dem Fördermittelgeber
- Bauherrenvertretung, Mitwirken bei Ausschreibungen und öffentlichen Vergaben
- Leitung von Abstimmungsrunden und Abstimmung mit städtischen Fachämtern
- Projektmanagement und Koordination der Akteure zur Erreichung der Projektziele
- Projektcontrolling und -dokumentation
- Übernahme weiterer Aufgaben wie Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Voruntersuchungen, integrierten Quartierskonzepten