- Sichere Führung von Eisenbahnfahrzeugen unter Beachtung der geltenden Regelwerke und Dienstplaninhalte
- Durchführung von Rangiertätigkeiten sowie Kuppeln und Abkuppeln von Fahrzeugen
- Eigenverantwortliche Überwachung der Streckenkenntnis
- Durchführung von Wagenprüfungen gemäß den Vorgaben (Wagenprüfer G oder Prüfer Stufe 2 gemäß
VDV 758) - Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung und Mitwirkung bei der korrekten Dienstplanung