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Wir suchen aktuell: Inklusionsfachkraft / Sprachfachkraft (m/w/d) in Hagen

salary Salary :

€3,000 - 3,500 monthly

Arbeitsbeschreibung - Wir suchen aktuell: Inklusionsfachkraft / Sprachfachkraft (m/w/d) in Hagen










Wir suchen aktuell:
Inklusionsfachkraft / Sprachfachkraft (m/w/d) in Hagen




Die Kindergartengemeinschaft der Ev. Tageseinrichtungen für Kinder im Ev. Kirchenkreis Hagen sucht für den Ev. Paulus-Kindergarten ab sofort eine*n

Inklusionsfachkraft / Sprachfachkraft (m/w/d)

Die Arbeitszeit beträgt 31,5 Stunden pro Woche (19,5 Stunden Sprachfachkraft / 12 Std. Inklusionsfachkraft - es ist auch möglich sich nur auf die Stunden der Inklusions- bzw. Sprachfachkraft zu bewerben). 

Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.07.2026.


Ihre Aufgaben:

Als Inklusionsfachkfraft (m/w/d)

  • übernehmen Sie die pädagogische Betreuung, Begleitung und Förderung der Kinder im Gruppenalltag.
  • Sie arbeiten selbstständig in Absprache mit der Gruppe.
  • Sie leben eine Erziehungspartnerschaft mit den Kita-Eltern.
  • Sie haben zusätzliche Fortbildungen im Bereich der Inklusion und verfügen über Fachwissen in der gemeinsamen Erziehung in integrativer und nichtintegrativer Betreuung.

Als Sprachfachkraft (m/w/d)

  • vermitteln Sie fachliche Inhalten zu den Handlungsfeldern des Landesprogrammes „Sprach-Kitas“ (Multiplikator), fördern die alltagsintegrierte Sprachbildung, Inklusion und die Zusammenarbeit mit Familien.
  • Sie agieren als Sprachvorbild und unterstützen und beraten Kolleg*innen im Interaktionsgeschehen mit den Kindern und deren Eltern.
  • Zusatzqualifikationen in den Bereichen Sprechtherapie, Sprachförderung oder Erwachsenenbildung/-beratung sind von Vorteil.

Voraussetzungen:

  • Sie haben einen erfolgreichen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher oder einen erfolgreichen Abschluss der Studiengänge Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder Kindheitspädagogik.
  • Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und zum Kinderschutz.

Wir bieten Ihnen:

  • eine Vergütung gemäß BAT-KF.
  • eine attraktive betriebliche Altersvorsorge, die nahezu vollständig arbeitgeberfinanziert ist 
  • fachliche Begleitung und gute Fortbildungsmöglichkeiten.
  • eine gute Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Kindergartengemeinschaft.
  • Attraktive Rabatte für Mitarbeitende durch Corporate Benefits

So geht es weiter:

  • Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen als Inklusionsfachkraft / Sprachfachkraft (m/w/d) als PDF.
  • Für Fragen wenden Sie sich an Frau Heike Hundt: heike.hundt[at]ev-jugend-hagen.de

Das klingt gut?

Dann bewerben Sie sich als Inklusionsfachkraft / Sprachfachkraft (m/w/d) in Hagen direkt über den Button. Wir freuen uns auf Sie!




Ihre Ansprechpartnerin

Frau Julia Tüchelmann
Ausbildungsleitung und Zentrales Bewerbungsmanagement (Gestaltungsraum IV)

Kontakt

Kindergartengemeinschaft des Ev. Kirchenkreises Hagen
Dödterstr. 10
58095 Hagen

02331-90820
[email protected]
























Hinweis

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden
Menschen mit Schwerbehinderung nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch
IX bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer
weiteren Bewerbung liegende Gründe überwiegen. Kosten, die Ihnen im
Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als Inklusionsfachkraft / Sprachfachkraft (m/w/d) entstehen
(Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der
Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen,
nicht übernehmen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden
spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://kreiskirchenamt.de/datenschutz/


Hinweis für Personalvermittler



Bitte beachten Sie, dass die Arbeitgeber der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm sowie der Verband der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm keine unaufgefordert durch Personalvermittler zugesandten Profile akzeptiert. Kommt es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten, deren Profile durch Personalvermittler, mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, übersandt wurden, besteht daher kein Vergütungsanspruch.




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