- Regelmäßige zahnärztliche Untersuchung und Betreuung der Bewohner von Pflegeeinrichtungen, einschließlich Erstellung von Eingangsbefunden bei Neuaufnahmen und Durchführung von Kontrolluntersuchungen ein- bis zweimal jährlich.
- Diagnose, Behandlung und Dokumentation von Erkrankungen im Mund-, Kiefer- und Zahnbereich, insbesondere bei älteren und pflegebedürftigen Menschen.
- Durchführung notwendiger Behandlungen vor Ort, soweit dies unter den Bedingungen der Einrichtung möglich ist (z. B. kleinere Eingriffe, PAR, Prothesenanpassungen, Füllungen).
- Beratung der Bewohner und deren Betreuer zu präventiven Maßnahmen und individueller Mundhygiene.